Verkehrsrecht

In Verkehrsstraf- und auch in Verkehrsunfallsachen ist eine erfolgreiche Verteidigung bzw. eine effektive und zeitnahe Durchsetzung eigener Ansprüche ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kaum möglich. Die Vielzahl verkehrsrechtlicher Vorschriften und die unzählig dazu ergangene Rechtsprechung macht eine sichere rechtliche Beurteilung einer verkehrsrechtlichen Frage für den Nichtjuristen nahezu unmöglich.

Schon die Ermittlung eines angemessenen - und rechtlich auch durchsetzbaren - Schmerzensgeldes bedingt die Kenntnis der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen sowie der zugrunde liegenden medizinischen Diagnosen.

Deshalb gilt:

  • Wenden Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt und beraten Sie mit ihm das weitere Vorgehen.
  • Geben Sie keine vorschnellen Stellungnahmen gegenüber Versicherungen ab.
  • Äußern Sie sich gegenüber der Polizei zunächst nicht und bestehen Sie auf eine vorherige anwaltliche Beratung.
  • Stimmen Sie staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie z.B. einer Blutabnahme, einem Drogentest oder einer Fahrzeugdurchsuchung nicht freiwillig zu, sondern bestehen Sie auf die Wahrnehmung Ihrer Verteidigungsrechte.

Den Bußgeldkatalog, verkehrsrechtliche Gerichtsentscheidungen und viele weiter führende Informationen finden Sie z.B. auf der Seite www.verkehrsportal.de