Rechtsanwalt Arne Timmermann   Fachanwalt für Strafrecht

Verkehrsrecht

In Verkehrsstraf- und auch in Verkehrsunfallsachen ist eine erfolgreiche Verteidigung bzw. eine effektive und zeitnahe Durchsetzung eigener Ansprüche ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kaum möglich. Die Vielzahl verkehrsrechtlicher Vorschriften und die unzählig dazu ergangene Rechtsprechung macht eine sichere rechtliche Beurteilung einer verkehrsrechtlichen Frage für den Nichtjuristen nahezu unmöglich.

Schon die Ermittlung eines angemessenen - und rechtlich auch durchsetzbaren - Schmerzensgeldes bedingt die Kenntnis der einschlägigen Schmerzensgeldtabellen sowie der zugrunde liegenden medizinischen Diagnosen.

Hinzu kommt das Zusammenspiel mehrerer Rechtsgebiete, durch die eine sinnvoll erscheinende Strategie zur Lösung einer bestimmten Rechtsfrage für den Betroffenen gleichzeitig "durch die Hintertür" zur Falle in einer anderen Frage werden kann. Der strafrechtliche Vorwurf eines Verkehrsdelikts hat z.B. unweigerlich Auswirkungen auf zivilrechtliche Haftungsfragen, auf versicherungsrechtliche Fragen sowie auf verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen, z.B. über die Fahrerlaubnis. Oft sind deshalb bereits die ersten Schritte der Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf oder auch im zivilrechtlichen Schadensersatzprozess entscheidend für Erfolg oder Misserfolg der Auseinandersetzung.

Deshalb gilt:

  • Wenden Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt und beraten Sie mit ihm das weitere Vorgehen.
  • Geben Sie keine vorschnellen Stellungnahmen gegenüber Versicherungen ab.
  • Äußern Sie sich gegenüber der Polizei zunächst nicht und bestehen Sie auf eine vorherige anwaltliche Beratung.
  • Stimmen Sie staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie z.B. einer Blutabnahme, einem Drogentest oder einer Fahrzeugdurchsuchung nicht freiwillig zu, sondern bestehen Sie auf die Wahrnehmung Ihrer Verteidigungsrechte.

Den Bußgeldkatalog, verkehrsrechtliche Gerichtsentscheidungen und viele weiter führende Informationen finden Sie z.B. auf der Seite www.verkehrsportal.de