Verbraucherrecht

Der Begriff Verbraucherrecht ist eher ein Überbegriff. Zum Verbraucherrecht gehört z.B. das Werkvertragsrecht, das Fernabsatzrecht (Verträge per Internet oder Telefon), das allgemeine Kaufrecht, aber auch das Kapitalanlagerecht (fehlgeschlagene Kapitalanlagen, Falschberatung durch Banken) und das Energierecht.

Maßgeblich dafür ist lediglich, dass auf der einen Seite des Geschäfts ein Verbraucher beteiligt ist. Der Begriff des Verbrauchers ist in § 13 BGB definiert. Danach ist ein Verbraucher jede Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Ansprechpartner für Fragen des Verbraucherrechts sind neben spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch die Verbraucherzentralen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale sind mir die typischen Rechtsfragen im Verbraucherrecht bestens bekannt.